Lockdown #2 – trotz Light-Version sind Unternehmen in vielen Branchen durch die Corona-Maßnahmen wieder mit Einschränkungen bis hin zu existenziellen Nöten konfrontiert, so auch Startups. Während des ersten Lockdowns gab es eine Vielzahl an Finanzierungshilfen von Bund und Ländern. Wie sieht es da momentan aus? Welche Hilfen können Startups gerade noch beantragen?
Für innovative Startups:
Corona Recovery Fonds
Was beinhaltet die Hilfe:
Der Corona Recovery Fonds (CRF) ist ein Investitionsprogramm von IFB Innovationsstarter GmbH und BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH, das Hamburger Startups und wachstumsorientierten, kleinen Mittelständlern hilft, durch die aktuelle Krise bedingte finanzielle Engpässe zu meistern.
Der CRF beinhaltet Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Bundes in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro und ist mit einer Reihe von Voraussetzungen verknüpft. Hier solltet Ihr sorgfältig prüfen, ob Ihr die Kriterien für das Programm erfüllt.
NEU: Maximale Fördersumme des Corona Recovery Fonds auf 800.000 Euro erhöht
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann in einer Stellungnahme dazu: „Startups sind auf Investorengelder angewiesen. Aber in Krisenzeiten wird das Einwerben von Finanzierungsrunden erfahrungsgemäß schwieriger. Hier greift unser Corona Recovery Fonds, mit dem wir vermeiden wollen, dass die jungen, innovativen Unternehmen ihre Ziele verfehlen oder sogar krisenbedingt scheitern. Mit dieser Förderung wollen wir die lebendige Startup-Szene unterstützen – und stärken damit gleichzeitig den Wirtschafts- und Innovationsstandort Hamburg. Und wir unterstützen zielgerichtet die Zukunftsfähigkeit und die wirtschaftliche Vielfalt der Hansestadt Hamburg.“
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Gefördert werden innovative Startups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg. Hierzu zählen:
>> technologisch innovative Startups,
>> junge, innovative Unternehmen mit nicht-technologischen Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen und
>> sonstige wachstumsorientierte kleine Mittelständler bis maximal 75 Mio. € Jahresumsatz und in der Regel bis maximal 50 Mitarbeiter zum Tag der Antragsstellung.
Exit-orientierte Startups | Nicht Exit-orientierte Startups und sonst. kleine Mittelständler | |
Finanzinstrumente | Stille Beteiligungen (Exit-orientierte Ausgestaltung) | Stille Beteiligungen (mit fixem und gewinnabhängigem Entgelt) |
Ansprechpartner | IFB Innovationsstarter | BTG Hamburg |
Förderhöhe | bis zu 500.000 € | bis zu 800.000 € |
Als Exit-orientiert gilt ein Unternehmen, wenn es sich über Risikokapital finanziert (z.B. von Business Angels und VC-Fonds) und sein Verkauf (ganz oder in Teilen) oder die Veräußerung wesentlicher betriebsnotwendiger Vermögenswerte oder ein Börsengang angestrebt wird. Hamburg Startups schreibt dazu: „Als entscheidendes Kriterium hierfür gilt ein privater Co-Investor, der mindestens 25.000 Euro einbringt.“
Wo kann ich den Antrag stellen?
Nähere Informationen zu den Förderkonditionen und zum Bewerbungsverfahren über IFB Innovationsstarter GmbH und BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH erfahrt Ihr auf den Websites www.innovationsstarter.com und www.btg-hamburg.de.
Achtung: Anträge können bis zum 30.11. gestellt werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen: Corona-Überbrückungshilfe II
Was beinhaltet die Hilfe:
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
>> Antragstellung für die zweite Phase der Überbrückungshilfe ist seit 21.10.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 möglich
>> Maximale Förderung beträgt 200.000 Euro für vier Monate
>> Antragstellung ist nur durch Steuerberater:Innen, Wirtschaftsprüfer:Innen oder vereidigte/n Buchprüfer:In möglich
Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie in den letzten beiden Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 nicht mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten haben:
- a) 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- b) 50 Mio. Euro Umsatzerlöse
- c) 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Unternehmen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz sind nicht antragsberechtigt.
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Der/die Antragsteller:In darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben.
Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen und Organisationen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträge) abgestellt.
Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen).
Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen.
Das Programm läuft in den Monaten September bis Dezember 2020. Ein Zuschuss ist maximal über vier Monate möglich.
Alle Informationen findet Ihr nochmal hier:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/corona-ueberbrueckungshilfe
Wo kann ich den Antrag stellen?
Anträge können nicht durch die Unternehmen selbst, sondern nur durch deren Steuerberater:In, Wirtschaftsprüfer:In oder vereidigte Buchprüfer:In gestellt werden.
Für finanzierte VC-Startups: Corona Matching Fazilität
Was beinhaltet die Hilfe?
Förderung für Unternehmen, an denen Venture-Capital-Fonds beteiligt sind. Finanzierungsrunden können bis zu 70 % von KfW Capital und EIF unterstützt werden, unter der Voraussetzung, dass 30 % von privaten Kapitalgeber:Innen beigesteuert werden. Die Konditionen für den Staat sind identisch zu denen der privaten Kapitalgeber:Innen.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Die Finanzierungshilfen unterstützen VC-fondsfinanzierte Startups und junge Wachstumsunternehmen, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug haben. Voraussetzung ist zudem, dass die Startups und jungen Wachstumsunternehmen zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten. Private VC-Fondsmanager:Innen mit Deutschlandportfolio können Finanzierungsrunden bis zum 31.12.2020 durch Bundesmittel über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) spiegeln.
Vor Bewilligung der Mittel müssen die VC-Fondsmanager:Innen erfolgreich eine Prüfung durchlaufen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich private VC-Fondsmanager:Innen mit Deutschlandportfolio, auf die Folgendes zutrifft:
>> Unabhängige deutsche oder europäische VC-Fondsmanager:Innen
>> Erfolgreiches Durchlaufen der Prüfung durch KfW Capital oder den EIF
Wo kann ich den Antrag stellen?
Detaillierte Informationen für Fondsmanager:Innen zur Antragsstellung findet Ihr hier: https://kfw-capital.de/wp-content/uploads/2020-CMF-One-Pager.pdf
Wichtig: Bitte beachtet, dass Ihr Eure Anträge entweder an VC-matching@kfw.de oder German-CMF@eif.org sendet.
Hotline und Kontakt
Die Unterstützung erfolgt indirekt: Bitte wendet Euch zunächst an Eure/n Venture-Capital-Geber:In und sprecht ihn/sie auf die Corona Matching Fazilität an.
Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld
Was beinhaltet die Hilfe?
Damit Ihr während der Corona-Krise keine Entlassungen vornehmen müsst, wurde die Kurzarbeitsregelung vorerst bis zum 31.12.2020 erweitert.
Betriebe können Kurzarbeitergeld zukünftig bereits dann nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiter:Innen werden vom Kurzarbeitergeld profitieren.
Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig 60 % des ausgefallenen Nettolohns übernehmen, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter:Innen in Kurzarbeit schickt. Zudem sollen Arbeitgeber:Innen anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen.
Laufzeit:
Regel-Bezugsdauer max. zwölf Monate (Unterbrechung bis zu drei Monate bei Wiederaufnahme des Geschäfts möglich)
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
>> Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mind. 10 % für mind. 10 % der Mitarbeiter:Innen
>> Unabwendbares Ereignis und unvermeidbarer Arbeitsausfall
>> Kurzarbeitsklausel in den Arbeitsverträgen – wenn nicht vorhanden, ist Vertragsergänzung oder entsprechende Ergänzungsvereinbarung möglich
>> Einverständniserklärung Betriebsrat / aller von KUG betroffenen Mitarbeiter:Innen
Wo kann ich den Antrag stellen?
Beantragung über Portal der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Hotline und Kontakt
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Tel.: 0800 45555 20
Ihr habt Fragen zu den Finanzierungshilfen oder braucht eine andere Beratung? Dann kommt zu uns in die digitale beyourpilot-Gründungssprechstunde, ganz ohne Maske und Nummerziehen, jeden Dienstag von 15 bis 17 Uhr und Donnerstag von 11 bis 13 Uhr. Hier geht’s zur Sprechstunde!
Ihr seid auf der Suche nach weiteren Hilfen? Infos etwa zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, zu Kredit-Programmen, Stundungen durch das Finanzamt etc. findet Ihr auf unserer #coronahelp-Seite.
Weiterführende Links:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/crf
https://www.hamburg-startups.net/das-muesst-ihr-ueber-den-corona-recovery-fonds-wissen/
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/corona-ueberbrueckungshilfe
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html
https://kfw-capital.de/wp-content/uploads/2020-CMF-One-Pager.pdf
https://kfw-capital.de/corona-matching-fazilitaet
https://www.pwc.de/de/startups/finanzielle-unterstuetzung-von-startups-und-kmu-in-der-covid-19-krisenlage.pdf